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Neubau der B 217-Brücke in Völksen: Zusammenfassung der Ortsratssitzung

In der Ortsratssitzung im Januar präsentierte die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) zusammen mit dem Ingenieurbüro Obermeyer die Planungen für den anstehenden Neubau der B 217-Brücke. Da dieses Großprojekt weitreichende Folgen für die Infrastruktur und den Verkehrsfluss in Völksen hat, fassen wir hier die wesentlichen Diskussionspunkte des Abends für Sie zusammen.

1. Neubau unter Vollsperrung

Die Fachplaner stellten klar, dass eine Sanierung der bestehenden Brücke nicht ausreicht; das Bauwerk muss komplett neu errichtet werden. Ein Teilbetrieb der Brücke während der Bauzeit ist technisch nicht möglich. Eine wichtige Information für die innerörtliche Verbindung: Die Vollsperrung zwischen Unterdorf und Oberdorf (Unterführung) wird voraussichtlich nur an zwei bis drei Wochenenden erforderlich sein.

2. Änderungen bei den Zufahrten und Verkehrsführung

Im Zuge der Baumaßnahme wird es dauerhafte Änderungen im Straßennetz geben. Die bisherigen Zufahrten zur B 217 an den Stellen „Am Dahberg“ und „An der Badeanstalt“ sind nach aktuellen Sicherheitsrichtlinien nicht mehr zulässig und werden daher im Rahmen des Projekts zurückgebaut.

Für die Bauphase selbst wird mit einer hohen Verkehrsbelastung auf den Umleitungsstrecken gerechnet (ca. 1.300 Fahrzeuge pro Stunde). In den Stoßzeiten ist mit Rückstaus an den Ampelanlagen im Ort zu rechnen. Zudem wird die Straße „In den Dellen“ voraussichtlich zur Einbahnstraße erklärt, was eine Verlegung des dortigen Wertstoffsammelplatzes notwendig macht.

3. Lärmschutz und Anliegerinteressen

Ein zentrales Thema der Diskussion war der Lärmschutz. Die Landesbehörde erläuterte, dass ein Anspruch auf aktiven Schallschutz (Lärmschutzwände) rechtlich an eine „wesentliche Änderung“ der berechneten Lärmbelastung gebunden ist. Da dies nach den Berechnungen des Bundes im Norden nur fünf Objekte betrifft, wird dort aus Gründen der Wirtschaftlichkeit kein aktiver Schutz errichtet. Auf der Südseite hingegen sind Schutzmaßnahmen vorgesehen, wenn auch nicht für alle Objekte in vollem Umfang.

Für die direkt angrenzenden Gebäude (Bereich Abfahrt „Nach den Dellen“ und Auffahrt „Steinkrügerstraße“) wird eine Beweissicherung durchgeführt. Hierbei wird der Zustand der Häuser vor Baubeginn und nach Abschluss der Arbeiten dokumentiert.

4. Entwässerung und Umweltaspekte

Die Entwässerung des Areals wird in vier Teilgebiete gegliedert. Trotz der geäußerten Sorgen über eine Überlastung des örtlichen Netzes versicherten die Experten, dass das Wasser nur sukzessive eingeleitet wird. Man halte sich strikt an das Verschlechterungsverbot, sodass der Zustand nach dem Bau nicht schlechter sein darf als zuvor. Auch die Belange des Quellgebiets der Völksener Beeke fließen in die weiteren Prüfungen ein.

5. Abschluss der Arbeiten

Nach Abschluss der Baumaßnahme werden genutzte Flächen, wie etwa der geplante Zusammenbauplatz, vollständig zurückgebaut und wieder begrünt.

Die vollständige Präsentation der Landesbehörde mit allen technischen Details und Lageplänen finden Sie hier als PDF-Download: